Wesentliche Themen

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Managementansatz
Der Verhaltenskodex beschreibt, wie alle Mitarbeitenden von Bucher Industries sich bei unserer Geschäftstätigkeit gegenüber Kundinnen, Kollegen, Geschäftspartnern, Wettbewerberinnen und Behörden verhalten: korrekt, fair, integer und professionell. Wir halten uns bei unseren Geschäftstätigkeiten an alle anwendbaren Gesetze und verbindlichen Vorschriften in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Die Führungskräfte auf allen Ebenen informieren sich über den relevanten gesetzlichen und regulatorischen Rahmen und geben die erforderlichen Anweisungen weiter. Unsere Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, dass sie die gesetzlichen Erfordernisse in ihrem Arbeitsbereich verstehen und befolgen.

Vorkehrungen und Massnahmen
Für die folgenden Themen gibt es konzernweite Richtlinien mit konkreten Vorgaben und Handlungsanweisungen. Sollten nationale und internationale Vorschriften von unseren internen Vorgaben abweichen, wenden wir, soweit möglich und sinnvoll, den strengeren Massstab an.

Der Verhaltenskodex verbietet jegliche Form von Korruption und Bestechung. Mitarbeitende und Geschäftspartner dürfen keine korrupten Praktiken verwenden, unabhängig davon, in welchen Ländern sie tätig sind. Sie haben sich im Umgang mit Amtsträgern sowie mit Personen aus dem privaten Sektor ehrlich und korrekt zu verhalten und sich das nötige Wissen über die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen in den Ländern anzueignen, in denen sie Geschäfte tätigen. Die Antikorruptionsrichtlinie sensibilisiert hinsichtlich Korruptionsgefahren und zeigt konkrete Verhaltensweisen im Umgang mit Korruption auf. In einer separaten Richtlinie werden die Sorgfaltsprüfung und der Umgang mit Mittelspersonen wie Agenten und Distributoren festgelegt.

Die richtungsweisenden Grundsätze des fairen Wettbewerbs sind im Verhaltenskodex festgelegt, womit insbesondere eine faire Preisgestaltung und der Schutz von Kunden und Verbraucherinnen gewährleistet werden. Die Richtlinie zum Wettbewerbsrecht erklärt die grundlegenden Bestimmungen des Wettbewerbsrechts und enthält Verhaltensanweisungen, um wettbewerbswidriges Verhalten zu vermeiden. Sie schärft das Bewusstsein für Situationen, die aus wettbewerbsrechtlicher Sicht möglicherweise problematisch sein könnten.

Gemäss Verhaltenskodex halten wir alle geltenden Rechtsvorschriften für die Kontrolle des Handels ein. Da wir in einem globalen Geschäftsumfeld tätig sind, gibt es zahlreiche Import- und Exportregelungen. Die Trade-Compliance-Richtlinie steckt den Rahmen für die Einhaltung dieser globalen Handelsvorschriften durch alle Divisionen ab. Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsfelder und Organisationsstruktur der einzelnen Divisionen erfolgt die Handelskontrolle, insbesondere das interne Compliance-Programm und dessen Prozesse, risikobasiert und auf jede Division angepasst.

Im Verhaltenskodex ist festgelegt, dass wir die persönlichen Daten der Mitarbeitenden und von Dritten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfassen und speichern. Dies beinhaltet auch das Recht von Personen, informiert zu werden und Entscheidungen über alle Vorgänge im Zusammenhang mit ihren personenbezogenen Daten zu treffen, von der Erhebung über die Verwendung, Offenlegung, Aufbewahrung und Änderung bis zur Löschung. Die Datenschutzrichtlinie setzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU um, indem sie deren Bestimmungen darlegt, implementiert und die Rollen sowie Verantwortlichkeiten definiert. Zusätzlich werden die jeweils anwendbaren lokalen Datenschutzvorschriften beachtet.

Der Verhaltenskodex verpflichtet Mitarbeitende, Insiderinformationen vertraulich zu behandeln, und verbietet das Ausnützen von Insiderinformationen. Die Richtlinie zum Insiderhandel erläutert die Begriffe des «Insiders» sowie der «Handels- und Empfehlungsverbote» und legt die regelmässigen Sperrfristen für Insider sowie die Regeln für Ad-hoc-Sperrfristen fest.

Details zu den Sorgfaltspflichten im Umgang mit Lieferanten sind im Kapitel «Lieferkette – solides Beschaffungswesen» und auf der Seite «Menschenrechte» vorzufinden.

Die Umsetzung der konzernweit geltenden Grundsätze und Richtlinien liegt bei den Divisionen. Die Compliance-Organisation setzt sich aus dem Group Compliance Officer sowie divisionalen und lokalen Compliance-Beauftragten zusammen. Diese unterstützen das divisionale und lokale Management bei der Umsetzung der Richtlinien und sind Ansprechpartner für Mitarbeitende.

Verstösse gegen den Verhaltenskodex, die Menschenrechtserklärung oder die Richtlinien können die Mitarbeitenden dem oder der Vorgesetzten oder der Compliance-Organisation melden. Alternativ können Mitarbeitende wie auch Dritte tatsächliche oder vermutete schwerwiegende Verstösse anonym über das Online-Whistleblower-System melden. Es ist sichergestellt, dass tatsächliche oder vermutete Compliance-Verstösse durch unbefangene Personen untersucht und entschieden werden.

Alle Mitarbeitenden erhalten bei der Einstellung den Verhaltenskodex und je nach Funktion weitere Richtlinien. In Online-Trainings zum konzernweiten Compliance-Programm werden die Mitarbeitenden jährlich geschult, insbesondere in den Themen Verhaltenskodex, Korruption, Interessenkonflikte, Datenschutz, Wettbewerbsrecht (nur exponierte Mitarbeitende) sowie Meldesystem. Im kommenden Berichtsjahr wird ein zusätzlicher Fokus auf die Themen Menschenrechte und nachhaltige Lieferketten gelegt. Die Divisionen führen weitere Schulungen in spezifischen Bereichen durch (z.B. Handelskontrollen). Mitarbeitende, die keinen Zugang zu Online-Trainings haben, werden von den Divisionen bedarfsgerecht geschult. Die lokalen und divisionalen Compliance-Beauftragten werden speziell und regelmässig für ihre Aufgaben weitergebildet.

Die Einhaltung der Vorschriften wird anhand der zweimal jährlich stattfindenden konzernweiten Compliance-Berichterstattung überwacht und in die regelmässigen internen Prüfungen einbezogen. Schwerwiegende Probleme werden sofort eskaliert. Compliance-relevante Themen sind auch durch das interne Kontrollsystem abgedeckt.
Der Konzern zielt darauf ab, dass es zu keinen materiellen Vorfällen bezüglich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften kommt, indem alle betroffenen Mitarbeitenden ein vollständiges Compliance-Training absolvieren und es zu keinen wesentlichen Abweichungen vom konzernweiten Kontrollsystem kommt.

 

Informationen über das Geschäftsjahr 2023
Es kam zu keinen materiellen Vorfällen bezüglich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im Jahr 2023. Weder wurden wesentliche Bussgelder oder nicht-monetäre Sanktionen wegen Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften verhängt, noch gab es hängige oder abgeschlossene Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- oder Monopolbildung.

Die betroffenen Mitarbeitenden haben ein vollständiges Compliance-Training abgeschlossen. Es kam zu keinen wesentlichen Abweichungen von konzernweiten Anforderungen bezüglich Risikokontrollen.

Lieferkette – solides Beschaffungswesen

Managementansatz
Im Verhaltenskodex sind unsere Verhaltensgrundsätze festgelegt: Korrektheit, Fairness, Integrität und Professionalität. In unserer Menschenrechtserklärung sowie unseren Leitlinien zu Mitarbeitenden und Umwelt sind sodann unsere Grundsätze zur Einhaltung der Menschenrechte, der arbeitsrechtlichen Standards sowie zum Schutz der Umwelt festgelegt. Die Sorgfaltspflichten der Divisionen bezüglich Lieferkette wurden in einer Richtlinie zu Sorgfaltspflichten im Umgang mit Lieferanten festgehalten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen Standards anwenden, und schaffen bei ihnen ein Bewusstsein für diese Erwartungen.

Vorkehrungen und Massnahmen
Die nachfolgenden Themen sind in der konzernweiten Richtlinie zu Sorgfaltspflichten im Umgang mit Lieferanten festgehalten:

Gut funktionierende Lieferketten sind entscheidend für uns als Industrieunternehmen. Regionalität, Interesse an langfristigen Geschäftsbeziehungen, wettbewerbsfähige Preise, finanzielle Solidität sowie hohe Lieferfähigkeit und Qualität sind konzernweite Kriterien für die Beurteilung von Lieferanten.

Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in den grundlegenden internationalen Übereinkommen festgehalten sind, ist in unseren Grundwerten und insbesondere in unserer Menschenrechtserklärung verankert. Wir verpflichten uns, diese sowie auch das jeweils geltende Recht in den Ländern, in denen wir tätig sind, einzuhalten. Wir erwarten die gleichen Standards von unseren Partnern in der Lieferkette, insbesondere das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Unterdrückung, Arbeitsgesundheit und -sicherheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichheits- und Persönlichkeitsrechte, angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen sowie das Verbot von Korruption und Bestechung. Weitere Informationen zu den Menschenrechten finden sich auf der Seite «Menschenrechte».

Wir sind bestrebt, die Umwelt zu schützen und die natürlichen Ressourcen verantwortungsbewusst und effizient einzusetzen, im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. In unserer Lieferkette, bei unseren eigenen Aktivitäten sowie mit Bezug auf unsere Produkte im Betrieb handeln wir unter der Prämisse, dass die ökologische Nachhaltigkeit den Schutz der Umwelt während des gesamten Produktlebenszyklus umfasst.

Informationen über das Geschäftsjahr 2023
Die Divisionen arbeiteten im Berichtsjahr mit 14’000 Lieferanten zusammen. Diverse Standorte führten Prüfungen bei wichtigen Lieferanten durch, um die Einhaltung der Anforderungen bezüglich der gesetzten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie der Standards hinsichtlich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit sicherzustellen.

Zur Erfüllung der gegenwärtigen und künftigen kundenseitigen und regulatorischen Anforderungen hat Bucher Industries im Berichtsjahr ein Human Rights Due Diligence Framework (HRDD-Framework) definiert, das insbesondere Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beinhaltet.

 

Weitere ESG-Gebiete

Menschenrechte

Informationen zu den menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sind unter diesem Link vorzufinden.