Die Gesundheit der Bevölkerung, unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie unserer Mitarbeitenden hat für uns höchste Priorität. Der Verwaltungsrat hat deshalb als Vorsichtsmassnahme beschlossen, die ordentliche Generalversammlung gemäss Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 3) ohne physische Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen. Die ordentliche Generalversammlung wird am 15. April 2021 ab 15:00 Uhr nur mit den statutarisch notwendigen Personen im Glatt Tower, Konferenzetage 11. OG, 8304 Wallisellen durchgeführt.
Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Rechte ausschliesslich durch schriftliche oder elektronisch abgegebene Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Anwaltskanzlei Keller KLG, Alfred-Escher-Strasse 11, 8002 Zürich, wahrnehmen. Weitere Informationen zur Generalversammlung folgen mit der Einladung und werden an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar sein.